Kontoauszüge einfach übernehmen
Exportieren Sie gebuchte Umsätze selbst aus Ihrem Onlinebanking und laden Sie CSV oder CAMT hoch. Sie hinterlegen dafür keine Bankpasswörter oder TANs in Hausfaden.
Zahlungsabgleich
Kontoauszug einlesen, Mietzahlungen zuordnen, offene Beträge erkennen: Hausfaden gleicht gebuchte Umsätze mit Ihren bestätigten Mietforderungen ab. Starten Sie mit CSV oder CAMT ohne zusätzliche API-Anbietergebühren. Eine Live-Bankanbindung ist auf Wunsch verfügbar.
Was offen bleibt, bekommt einen nächsten Schritt.
Eingang: 800 € · Restbetrag: 270 €
Eindeutige Referenz · 270 € offen
Fiktive Daten zur Veranschaulichung.
Exportieren Sie gebuchte Umsätze selbst aus Ihrem Onlinebanking und laden Sie CSV oder CAMT hoch. Sie hinterlegen dafür keine Bankpasswörter oder TANs in Hausfaden.
Eindeutige Vertragsreferenzen ordnen Mietzahlungen zu. Mietsoll, Teilzahlungen, Guthaben und dokumentierte Korrekturen bleiben nachvollziehbar. Unklare Buchungen brauchen Ihre Prüfung.
Mit separat eingerichteter Live-Bank und aktuellem, geprüftem Abgleich sind automatische E-Mail-Erinnerungen möglich. Beim reinen Datei-Import bleiben sie pausiert.
Ein Ablauf für Ihre Verwaltung
Für den Datei-Import prüfen Sie Kontoinhaber und Geschäfts-IBAN selbst. Bei der optionalen Live-Verbindung erfolgen Bankanmeldung und erforderliche Freigaben über finAPI.
Fälligkeiten, Teilmonatsregel und Anfangssaldo werden je Vertrag bestätigt. Jeder Mietvertrag erhält eine eindeutige Referenz, die Mieter im Portal sehen.
CSV- und CAMT-Dateien werden geprüft, gebuchte Eingänge zugeordnet und wiederholte Importe erkannt. Unklare Buchungen, Rücklastschriften und zusätzliche Forderungen legen Sie gesondert fest.
Der Datei-Abgleich benötigt keinen zusätzlichen Bank-API-Vertrag. Unterstützt werden CSV und CAMT.052, CAMT.053 sowie CAMT.054 mit gebuchten EUR-Umsätzen. Die Originaldatei bleibt als privater Beleg in Ihrem Verwaltungsbereich.
Eine separate finAPI-Anbindung aktualisiert Bankumsätze nach Zustimmung und Freigabe. Bankunterstützung und Providerkosten klären wir vor Beauftragung. Veraltete oder ungeklärte Daten pausieren automatische Erinnerungen.
Für Lastschriften brauchen Sie die zusätzliche Bankanbindung, ein unterschriebenes Mandat, einen privaten Beleg und eine dokumentierte Vorabankündigung. Jeder Auftrag wird einzeln geprüft und anschließend bei der Bank freigegeben.
Eine Bankfreigabe zählt erst nach passendem gebuchtem Umsatz als Zahlung. Begründete Zusatzforderungen werden einzeln dokumentiert. Erinnerungen erzeugen keine pauschalen Mahngebühren oder automatisch erfundenen Verzugsansprüche.
Ihre Fragen zur Funktion
Der CSV-/CAMT-Kontoauszugsimport ist ohne zusätzliche API-Anbietergebühren enthalten. Die Datei laden Sie selbst aus Ihrem Onlinebanking herunter; automatische E-Mail-Erinnerungen bleiben dabei pausiert. Live-Bankabgleich und SEPA-Lastschriften werden gesondert aktiviert. Bankunterstützung, finAPI-Lizenz und zusätzliche Betriebskosten werden vor Beauftragung im Angebot ausgewiesen.
Nein. Sie laden einen aktuellen Kontoauszug selbst aus Ihrem Onlinebanking herunter und importieren ihn. Die enthaltenen Mietzahlungen werden danach abgeglichen. Da ein einzelner Export keine Vollständigkeit der aktuellen Bankdaten beweist, bleiben automatische E-Mail-Erinnerungen beim Dateikonto pausiert.
Wiederkehrende Abrufe benötigen den freigeschalteten Batch-Dienst von finAPI. Die Aktualität hängt von Bank und Schnittstelle ab. Sind die bankseitigen Daten älter als drei Stunden oder unklar, pausieren automatische Erinnerungen.
Ein identischer Kontoauszug erzeugt keine erneuten Gutschriften. Stabile Bankbuchungs-IDs helfen auch bei überlappenden Exporten. Ohne solche IDs werden identische Zahlungsdaten konservativ erkannt; tatsächlich getrennte identische Überweisungen benötigen eine Belegprüfung.
Die berechtigte Verwaltung prüft Mandat, Betrag, Einzugsdatum und Vorabankündigung. Anschließend erfolgt die erforderliche Bankfreigabe. Die Anwendung reicht keine Lastschrift ohne diese gesonderte Entscheidung ein.
Der Abgleich unterstützt die Mietverwaltung. Buchhaltung, steuerliche Prüfung und die Bewertung von Verzug oder Gebühren für den Einzelfall bleiben gesonderte Aufgaben.
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